wie du richtig sagst handelt es sich wohl nicht um eine Beleidigung im juristischen Sinne. aber letztlich können die natürlich in ihre Stadionordnung schreiben was sie wollen und dies dann entsprechend durchsetzen...pathos93 hat geschrieben:(Datum Originalbeitrag: 07.12.2018 23:43 GMT +1)
Abgesehen von der politischen Dimension würde mich mal interessieren, inwieweit eine solche Darstellung juristisch haltbar ist. M.W. kann man de jure nur natürliche Personen beleidigen, keine Institutionen. Und schon gar nicht einen dermaßen großen Personenkreis wie die Mitglieder und Anhänger der blauen Pest kollektiv.AfD-Kuschelkommando Oldenburg hat geschrieben:Der VfB Oldenburg verbietet das Zeigen und Aufhängen von Bannern/Transparenten, auf denen Personen und/oder demokratische Gruppen/Parteien konkret beleidigt oder diskreditiert werden. Doch genau das war der Fall.
Die gezeigten Bannerinhalte, wie „F*ck AFD“ oder „AFD weggrätschen“, sind beleidigend oder im zweiten Fall ein klarer Aufruf zur Gewalt. Diese Inhalte sind mit dem Selbstverständnis eines Sportvereins, der sich als politisch und konfessionell neutral versteht, nicht vereinbar.
Kurvenlage - rechte Umtriebe beim Fußball
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Natürlich. Sie haben sich allerdings im betreffenden Passus nicht auf ihre Stadionordnung bezogen. Und „Aufruf zur Gewalt“ ohne einen solchen Kontext ist für mich ein juristischer Terminus, der dessen korrekte Anwendung ich hier massiv anzweifle.
Zuletzt geändert von pathos93 am 10.12.2018 15:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Das Spruchband „AFD weggrätschen“, das eigentlich "„AFD umgrätschen“ hieß, gab es im Marschwegstadion nicht. Das war eine Woche vorher in Lüneburg. Es ging in Oldenburg um eine Tapete mit den 6 Buchstaben "FCK AFD", die zwischen zwei Fanclub-Fahnen an den Wellenbrechern angebracht war. Diese Tapete sollte gewaltsam entfernt werden.pathos93 hat geschrieben:(Datum Originalbeitrag: 10.12.2018 15:32 GMT +1)
Und „Aufruf zur Gewalt“ ohne einen solchen Kontext ist für mich ein juristischer Terminus, der dessen korrekte Anwendung ich hier massiv anzweifle.
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d.h. die darstellung auf der vereins-page ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch inhaltlich zumindest irreführend.Soccer_Scientist hat geschrieben:(Datum Originalbeitrag: 14.12.2018 13:52 GMT +1)
Das Spruchband „AFD weggrätschen“, das eigentlich "„AFD umgrätschen“ hieß, gab es im Marschwegstadion nicht. Das war eine Woche vorher in Lüneburg.pathos93 hat geschrieben:(Datum Originalbeitrag: 10.12.2018 15:32 GMT +1)
Und „Aufruf zur Gewalt“ ohne einen solchen Kontext ist für mich ein juristischer Terminus, der dessen korrekte Anwendung ich hier massiv anzweifle.
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Re: Kurvenlage - rechte Umtriebe beim Fußball
maddinio hat geschrieben: ↑30.01.2019 17:54Cottbus..
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... ferno.html
Natürlich nicht, denn der Verein ist das Problem!Der Verein sieht kein Problem


„Enttäuscht vom Affen, schuf Gott den Menschen. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.“ Mark Twain
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Re: Kurvenlage - rechte Umtriebe beim Fußball
Abendblatt (via Google): Rassistische Beleidigungen: Spielabbruch in Barmbek
“Every single thing that every fan does, at home or at the stadium, makes a direct impact in the game.” – Jason Kelce, Philadelphia Eagles (in: IASIP, S13 E08/09)